Schutzkonzept

Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
Schutzkonzept des Schönstattzentrums Maria Rast
Rechtsträger: Säkularinstitut der Schönstätter Marienschwestern e.V. Borken

  1. Anwendungsbereich
    Das Schönstattzentrum Maria Rast wird rechtlich getragen von dem gemeinnützigen Verein Säkularinstitut der Schönstätter Marienschwestern e.V. Borken.
    Grundlage für dieses Schutzkonzept sind die Rahmenordnung – Prävention gegen se-xualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Ordensoberenkonferenz sowie die Vorgaben der Diözese.
    Das Institutionelle Schutzkonzept des Säkularinstitutes der Schönstätter Marien-schwestern und das Konzept der Schönstatt-Bewegung-Deutschland werden für das Schönstattzentrum Maria Rast durch dieses Schutzkonzept konkretisiert.

    a. Eigenveranstaltungen
    Dieses Schutzkonzept findet Anwendung auf alle Eigenveranstaltungen des Schönstattzentrums Maria Rast. In der Regel werden vom Schönstattzentrum Maria Rast für Minderjährige bzw. erwachsene Schutzbefohlene nur in geringem Umfang Tagesveranstaltungen (ohne Übernachtung) angeboten. Meistens sind dies Veranstal-tungen mit einer Dauer von bis zu 2 Stunden oder maximal einem halben Tag. Bei diesen Veranstaltungstypen sind die jeweiligen Erziehungsberechtigten bzw. verantwortliche Begleitpersonen zusätzlich anwesend.

    Darüber hinaus bietet das Schönstattzentrum Maria Rast durch den Empfang bzw. Bewirtung von Gästen notwendige Rahmenbedingung für die Durchführung von Fremdveranstaltungen.
    Dieses Schutzkonzept ist verbindlich für alle Personen, die haupt- oder ehrenamtlich im Schönstattzentrum für diese Eigenveranstaltungen mitarbeiten.
    Es ist verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schönstattzentrums, die aufgrund ihres Aufgabenbereiches Kontakt mit Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen haben können.

    b. Fremdveranstaltungen
    Werden im Schönstattzentrum Maria Rast Fremdveranstaltungen angeboten, gilt im Bereich Minderjährige und Schutzbefohlene das jeweilige Präventions-Konzept des Fremdveranstalters. Das Schönstattzentrum Maria Rast übernimmt keine Verantwor-tung für die Einhaltung dieser dort geforderten Vorgaben.

    Für den Bereich Kinder- und Jugendliche sind Veranstalter vor allem die Schönstatt-Bewegung Mädchen / Junge Frauen (Schönstatt MJF), die Schönstatt-Bewegung Mannesjugend (SMJ) und die Schönstatt-Bewegung Familien. Diese Veranstaltungen werden mit den dafür fachlich geschulten Mitgliedern und inspiratorischen Kräften der Schönstatt-Bewegung durchgeführt. Sie unterstehen in dieser Aufgabe nicht der Lei-tung dieses Schönstattzentrums. Anwendung finden die intentionellen Schutzkonzepte dieser Schönstatt-Gemeinschaften.

    Soll im Schönstattzentrum Maria Rast eine Veranstaltung von einem nicht aus der Schönstatt-Bewegung stammenden Drittanbieter mit Minderjährigen bzw. Schutzbe-fohlenen stattfinden, versichert sich die Leitung des Schönstattzentrums über das Vor-handensein eines Präventions-Konzeptes dieses Anbieters. Die Verantwortung für die Einhaltung des Konzeptes trägt jedoch der fremde Veranstalter.
  2. Unser Schönstattzentrum – ein sicherer Ort mit Ausstrahlung
    Der Schutz von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist uns in unserem Zentrum ein zentrales Anliegen und spiegelt sich in unserer Grundhaltung wieder.
    Als Schönstattzentrum Maria Rast sind wir ein katholisches Bildungszentrum der Schönstatt-Bewegung, das getragen ist von der Gemeinschaft der Schönstätter Mari-enschwestern.
    In unserem Wirken möchten wir gemeinsam mit unseren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden Räume schaffen, in denen freie und von innen her starke Persönlich-keiten wachsen können, getragen von der Grundkraft der Liebe.

    Wir möchten jedem Menschen so begegnen, dass er sich in seiner Würde als Kind Gottes erlebt. Dementsprechend achten wir, insbesondere im Kontakt mit Schutzbe-fohlenen, auf eine Atmosphäre der Freiheit und charakterlichen Reinheit sowie auf ei-nen von Ehrfurcht und Liebe geprägten Umgangsstil.
    Die Unantastbarkeit der Würde jeder Person gilt uns als höchstes Gut zu schützen. Wir möchten einen Raum der Wertschätzung schaffen, in dem sich junge Menschen frei entfalten und weiterentwickeln können und erwachsene Schutzbedürftige ihre ein-malige Würde, Respekt und Mitgefühl erleben können.

    Wenn wir Signale wahrnehmen, aus denen eine mögliche Betroffenheit für das Thema sexueller Missbrauch hervorgehen kann, möchten wir diesen mit Aufmerksamkeit be-gegnen und unsere aktive Unterstützung anbieten.
    1 https://www.schoenstattmjf.de/files/5916/9052/8538/ISK_SchoenstattMJF_Deutschland.pdf
    https://www.familienbewegung.de/files/afb/pdfs/Praevention/Schutzkonzept%20der%20Familienbewe-gung.pdf

    In Verantwortung für den Schutz der Würde und Integrität junger Menschen und er-wachsener Schutzbefohlener soll unser Schönstattzentrum Maria Rast ein sicherer Ort mit Ausstrahlung sein.
    Aus dieser Grundhaltung unseres Schönstattzentrums folgen Standards, denen wir uns verpflichtet wissen, um in unserem Verantwortungsbereichen jede Form von se-xuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen zu verhindern.
  3. Personalauswahl, Personal- und Ehrenamtsentwicklung sowie regelmäßige Fortbildungen
    Der Rechtsträger des Schönstattzentrums Maria Rast übernimmt die Verantwortung, dass nur Personen mit der Betreuung von Minderjährigen sowie von erwachsenen Schutzbefohlenen betraut werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die entsprechende persönliche Eignung verfügen. Das heißt, dass sie die Ziele und Werte der jeweiligen Einrichtung oder Tätigkeit kennen und bejahen.

    Die zuständigen Personalverantwortlichen oder die Ehrenamtskoordinatoren weisen vor Aufnahme der Tätigkeit und im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Gesprä-chen auf die christlichen Werte der Achtung vor der Würde jeder Person und den dar-aus folgenden respektvollen, wohlwollenden Umgang hin. In diesem Zusammenhang thematisieren sie die Prävention vor sexuellem Missbrauch.
    Der Rechtsträger des Schönstattzentrums sorgt für regelmäßige Fortbildungen im Bereich Prävention vor sexuellem Missbrauch und zur Umsetzung einer Kultur des Respekts und der Wertschätzung gegenüber der Unantastbarkeit der Würde jeder Person.
  4. Verhaltenskodex
    Durch klare Verhaltensregeln soll in unserem Schönstattzentrum ein fachlich adäqua-tes Nähe-Distanz-Verhältnis, ein respektvoller Umgang und eine offene Kommunikati-onskultur gegenüber Kindern und Jugendlichen sowie gegenüber erwachsenen Schutzbefohlenen sichergestellt werden.
    Dazu ist nach vorausgehender Schulung bzw. im Rahmen des Einstellungsgesprä-ches ein Verhaltenskodex von allen haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen durch persönliche Unterschrift anzuerkennen.
    Diese Bestätigung ist eine verbindliche Voraussetzung für eine An- und Einstellung, für eine Weiterbeschäftigung sowie für eine Beauftragung zu einer ehrenamtlichen Tä-tigkeit.
    Der Verhaltenskodex wird von dem Schönstattzentrum in geeigneter Weise veröffentlicht.
    (Anlage 1 Verhaltenskodex)
  5. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
    Hauptamtlich Mitarbeitende und Ehrenamtliche des Schönstattzentrums, die dauerhaft in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit bzw. der Betreuung von erwachsenen Schutzbefohlen mitarbeiten, legen nach den gesetzlichen Regelungen der Verantwort-lichen des Schönstattzentrums ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein und muss alle fünf Jahre erneut eingereicht werden. Vom Schönstattzentrum wird eine Anforderung zur Bean-tragung des Führungszeugnisses zur Verfügung gestellt.
    (Anlage 2 Formular zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses)

    Je nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen wird von den Verantwortlichen geprüft, ob zusätzlich eine Selbstauskunftserklärung vorgelegt werden muss. (Anlage 3 Selbstauskunftserklärung)

    Personen, die kurzfristig und spontan, nicht regelmäßig in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen bzw. erwachsenen Schutzbefohlenen einspringen, müssen kein er-weitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Hier reicht nach einer Belehrung durch die Verantwortliche des Schönstattzentrums die Unterzeichnung einer persönli-chen Verpflichtungserklärung.
    (Anlage 4 Verpflichtungserklärung für nicht regel-mäßig tätige Ehrenamtliche)
  6. Vorgehensweise im Verdachts- oder Beschwerdefall
    Das Schönstattzentrum Maria Rast ist offen für Rückmeldungen und Beschwerden. Wir sichern Diskretion und Vertraulichkeit für Meldende, Betroffene bzw. deren Ange-hörige. Dies gilt besonders für einen möglichen Fall von sexualisierter Gewalt bei Ver-anstaltungen in unserem Schönstattzentrum. Die Ansprechpersonen werden gemein-sam mit Meldenden oder Betroffenen Wege zur Unterstützung suchen und mögliche nächste Schritte klären.

    Wenn sich eine Person unseren haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden anver-traut, sollten diese ruhig bleiben und aufmerksam zuhören. Es ist wichtig, der betref-fenden Person die weiteren Schritte transparent zu machen und sie an die zuständigen Stellen zu verweisen. Der Inhalt des Gesprächs sollte zeitnah möglichst genau dokumentiert werden.

    Folgende Beratungs- und Beschwerdewege sind vorgesehen:

    a. interne Beratungs- und Beschwerdewege

    Ansprechperson des Rechtsträgers
    Vorstandsvorsitzende des Rechtsträgers
    Schwester Marisa Spickers, Provinzoberin
    Kapellenstraße 60
    46325 Borken
    Telefon: 02861-923-108
    E-Mail: provinz.borken@s-ms.org

    Ansprechpersonen der Schönstatt-Bewegung

    Elisabeth Helmich
    Tulpenweg 6
    48619 Heek
    Tel. Nr. 0156 – 7912 6383
    elisabeth.helmich@schoenstatt.de

    Harald Knes
    Am Marienberg 4
    56179 Vallendar
    Tel.Nr. 0261 – 64 09 34
    knes@schoenstatt.de

    b. externe kirchliche Beratungs- und Beschwerdewege

    Als Schönstattzentrum Maria Rast leisten wir katholische Bildungsarbeit. Daher können sich betroffene Personen auch an die diözesanen Kontaktstellen des Bistums wenden.

    Erzdiözese Köln
    Peter Binot
    Mobil: 0172 290 1534
    Christina Braun
    Mobil: 01525 2825 703
    Martin Gawlik
    Mobil: 0172 290 1248

    c. externe neutrale Beratungsmöglichkeiten

    Meldende, Betroffene bzw. deren Angehörige, die es bevorzugen eine neutrale Person anzusprechen, können externe Beratungsstellen kontaktieren. Adressen sind im Inter-net z.B. über folgende Seiten zu finden.

    https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite
    https://www.wildwasser.de/
    Opfer-Telefon der Organisation Weißer Ring: 116 006
  7. weiteres Verfahren im Verdachtsfall
    Der weitere Verfahrensablauf nach der Meldung eines Verdachtsfalls folgt aus der vom Rechtsträger des Schönstattzentrums Maria Rast in Kraft gesetzten Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Verantwortungsbereich der Ordensgemeinschaften (Interventionsordnung).
  8. Qualitätsmanagement
    Der Rechtsträger des Schönstattzentrums Maria Rast übernimmt die Verantwortung dafür, dass Maßnahmen zur Prävention ständig fortgeführt und weiterentwickelt wer-den.
    Dies geschieht durch Schulungen und kontinuierlichen Überprüfung bzw. inhaltlicher Anpassung dieses Schutzkonzeptes.
    Präventionsrelevante Vorfälle werden aufgearbeitet. Anlässlich einer erforderlichen Aufarbeitung werden die aktuellen Präventionsmaßnahmen evaluiert und gegebenen-falls durch neue Regelungen überarbeitet und verstärkt.
  9. Verweis auf das Institutionelle Schutzkonzept der Schönstatt-Bewegung-Deutschland
    Als Schönstattzentrum Maria Rast verweisen wir für detaillierte Ausführungen zum Thema Prävention zusätzlich zu unserem Schutzkonzept auf das Konzept der Schön-statt-Bewegung-Deutschland
    https://www.schoenstatt.de/de/causa-kentenich/praevention-in-der-schoenstatt-bewe-gung-deutschland.htm
  10. Anlagen zum Schutzkonzept

    Anlage 1 Verhaltenskodex
    Anlage 2 Formular zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
    Anlage 3 Selbstauskunftserklärung
    Anlage 4 Verpflichtungserklärung für nicht regelmäßig tätige Ehrenamtliche